PEIK Schulung
Teil 7
So einfach ist das Finden von Fördermitteln
Für Kunden ist es oft eine Pein, für dich als PEIK-Energieberatende mit den richtigen Instrumenten und Informationen mit der Zeit eine Routine: das Beantragen von Fördermitteln.
So findest du den Förderfranken
Energiefranken.ch präsentiert mit einer Suchmaschine die passenden Förderprogramme. Gebe die PLZ oder den Ort ein und du erhältst fein säuberlich aufgelistet alle nötigen Informationen. Die Daten werden von Journalisten regelmässig aktualisiert.
So finanzieren sich Stromsparmassnahmen
ProKilowatt prokw.ch (alle Informationen, eine Programmsuchmaschine und Förderanträge via Website) ist das Subventionsprogramm der Energiebranche, das mit jährlich 70 Mio. Franken aus dem Netzzuschlag finanziert wird. Die operative Leitung liegt beim Bundesamt für Energie.
Gefördert werden Massnahmen, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen. Das betrifft Innen- und Aussenbeleuchtung, Kälte- und Klimaanlagen, Kühlung von Rechenzentren, Lüftungsanlagen, Pumpen, Elektrische Motoren und Antriebe, Frequenzumrichter, Transformatoren und Kabel, Industrielle Produktionsmaschinen und Prozesse, gewerbliche Geräte.
Bis zu 30% und maximal CHF 2 Mio. tragen die Fördermittel an den Investitionskosten bei. Der Payback muss über vier Jahren liegen. Ausserdem werden Projekte unterstützt, die ohne Förderbeitrag nicht umgesetzt würden.
Eingabe komplett auf webtool.prokw.ch
Zusätzliche Fördermittel für die PEIK Energieberatung
Förderungen auf Gemeindeebene
Fast ohne Zusatzaufwand erhalten Unternehmen Zugang zu noch mehr Förderung. Teilweise sogar auf Gemeindeebene. Nachfragen lohnt sich.
Kanton VD
Pro PEIK-Beratung gibt es zusätzlich bis zu CHF 1'000.–. Die Konditionen finden sich hier. Subventionen des Kantons Waadt werden immer direkt an das KMU ausbezahlt. Das muss in der Rechnungstellung berücksichtigt werden. Zudem muss beim Förderantrag unter Subvention Dritter «Subvention Canton de Vaud - Plan Pénurie» vermerkt werden.
Kanton GE
Das Amt für Energie des Kantons Genf (OCEN) subventioniert PEIK-Beratungen mit bis zu CHF 1'000.– oder maximal 75% der Gesamtkosten bis zu maximal CHF 2'500.– Gesamtsubvention (Subventionen PEIK + OCEN). Bei der Offerte müssen PEIK-Beratende dazu unter «Subvention Dritter» vermerken: «Soutien financier OCEN
Das Optiwatt-Programm ist aus der Zusammenarbeit des OCEN mit Service Industriels de Genève (SIG) entstanden. PEIK-Beratende im Kanton Genf mit éco21-Akkreditierung können aktiv teilnehmen. So eröffnet sich der Zugang zu weiteren Fördermitteln. Für weitere Informationen: optiwatt@sig-ge.ch
Kanton FR
Der Kanton zahlt eine zusätzliche Förderung von CHF 1'000.– pro PEIK-Beratung bis maximal 75% der Kosten. Die Subventiondes Kantons Fribourg unterliegt den kantonalen Bedingungen, welche hier konsultiert werden können. Beim Förderantrag muss unter Subvention Dritter «Soutien du Canton de Fribourg – Plan Pénurie» vermerkt werden. Die Subvention wird an die Energieberatungsperson ausbezahlt.
Achtung:
Kantonale Subventionen müssen bereits in der Offerte und danach auch im konkreten Förderantrag vermerkt werden, damit sie ausbezahlt werden können. Bitte konsultiere vor jeder Beantragung einer kantonalen Subvention die aktuellen Richtlinien des Kantons. Bei Fragen oder Unsicherheiten zu den kantonalen Subventionen, wende dich bitte an die Geschäftsstelle.
Für die Westschweizer Kantone, kontaktiere romandie@peik.ch.
Bei Fragen zu den Deutschschweizer Kantonen, stehen wir unter info@peik.ch zur Verfügung.
Testfragen
Wie heisst die zentrale Website zum Finden von Förderprogrammen?
Gibt es nebst der PEIK-Förderung weitere Programme, die man zusätzlich aktivieren kann?
Was fördert ProKilowatt?
4. Was machen Energieberatende, wenn zusätzliche Fördermittel in Frage kommen?
Antworten einsenden:
Noch Fragen?
Die Geschäftsstelle PEIK steht bei Fragen zur Schulung jederzeit zur Verfügung: info@peik.ch. Mehr Informationen über PEIK: peik.ch