PEIK Schulung
Teil 10
Die PEIK-Umsetzungsbegleitung
In der dritten Phase begleiten PEIK-Energieberatende KMU bei der Umsetzung der im Bericht erwähnten Massnahmen.
Mit einem Förderantrag lassen sich 50% des Aufwands bis maximal 13'000 CHF (50 % von 20 Arbeitstage zu je 8 Stunden (maximaler Stundensatz 162.50 CHF/Stunde) decken.
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Die PEIK-Energieberatung muss abgeschlossen sein, ein Bericht vorliegen.
Das KMU muss die Absicht haben, eine oder mehrere Massnahmen aus dem Bericht umzusetzen.
Wichtig zu wissen:
Falls eine Massnahme gefördert werden soll, die nicht im Bericht enthalten ist, nehmen PEIK-Energieberatende mit der Geschäftsstelle PEIK Kontakt auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Der Tagessatz darf 1'300.– CHF pro Arbeitstag nicht überschreiten. Dies entspricht einem maximalen Stundensatz von 162.50 CHF.
Es muss nicht der gesamte Umfang der vereinbarten Umsetzungsbegleitung abgerufen werden. Wir empfehlen ein Mindestvolumen von einem Arbeitstag.
Hat ein Unternehmen in einer ersten Umsetzungsbegleitung nicht alle vereinbarten Arbeitstage benötigt, so kann der übrige Teil auch für ein zweites Projekt abgerufen werden.
Die Reservierung der Fördermittel muss immer vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Umsetzungstätigkeiten erfolgen. Der Reservierungsantrag erfolgt im Tool und muss vom KMU unterschrieben werden. Zusammen mit dem Angebot des PEIK-Beratenden geht er an die Geschäftsstelle PEIK zur Prüfung.
Nach der Umsetzung erfolgt der Auszahlungsantrag. Dabei muss ein Formular mit den effektiv geleisteten Stunden erstellt werden. Dieses sendest du unterschrieben an das KMU, begleitet von deiner Rechnung und einem Stundennachweis, beispielsweise einem Rapport aus einem Zeiterfassungssystem.
Die Erstellung für den Antrag der Subvention für die PEIK-Umsetzungsbegleitung erfolgt auf dem PEIK Subventionstool https://portal-peik.ch/
Weitere wertvolle Informationen und Hilfestellungen zur PEIK-Umsetzungsbegleitung findest du im PDF.
Testfragen
Müssen Fördermittel reserviert werden?
Zu welchem Zeitpunkt müssen die Fördermittel reserviert werden?
3. Welche Anträge muss die Geschäftsstelle PEIK erhalten?
Wie hoch darf der verrechnete Tagessatz sein?
Was sind die Voraussetzungen zum Start der Umsetzung?
Welche Hilfsmittel braucht der PEIK-Energieberatende bei der Umsetzungsbegleitung?
Antworten einsenden:
Noch Fragen?
Die Geschäftsstelle PEIK steht bei Fragen zur Schulung jederzeit zur Verfügung: info@peik.ch. Mehr Informationen über PEIK: peik.ch