PEIK Schulung

Teil 4

KMU mit Energiebedarf

PEIK-Energieberatende beraten und begleiten KMU mit einem mittelgrossen Energiebedarf. Die Kriterien auf einen Blick.

Text: Julien Floris

PEIK agiert im freiwilligen Bereich. Das bedeutet: Für eine Beratung und Umsetzungsbegleitung kommen Unternehmen in Frage, die keine anderen Verpflichtungen eingegangen sind. Ausserdem solche, die nicht von der CO₂-Abgabe befreit sind und/oder den Netzzuschlag nicht rückerstattet erhalten.

Die PEIK-Energieberatung kommt in den allermeisten Kantonen jenen KMU zugute, die mehr als 100 MWh und weniger als 500 MWh Strom pro Jahr verbrauchen und somit nicht als Grossverbraucher mit Zielvereinbarungen erfasst sind. Mittlerweile drei Kantone (TG, SH, NE) haben eine Betriebsoptimierungspflicht eingeführt. Diese gilt ab 200 MWh. Ab diesem Verbrauch entfällt somit die PEIK-Förderung.

Von selbst erschliesst sich, dass vom Grossverbraucherartikel betroffene Unternehmen nicht angesprochen werden sollen. Nicht jeder Kanton definiert Grossverbraucher gleich. In einigen Kantonen ist die Umsetzung erst geplant oder noch gar nicht im Gesetz enthalten (z.B. VS, NW, OW, ZG, SO, AI, AR). Die Geschäftsstelle PEIK steht bei Unsicherheiten mit klärenden und aktuellen Informationen zur Verfügung.

Kriterien bitte genau prüfen

Bei der Zielgruppe handelt es sich somit um rund 80'000 KMU oder 30 Prozent der Unternehmen – oder generell um KMU mit Energiekosten zwischen 20'000 und 300'000 Franken pro Jahr. Dies umschliesst nebst Strom auch Wärme und fossile Treibstoffe.

Diese Faustregel grenzt den Markt für PEIK-Energieberatende ein – wobei Kleinverbraucher auch ins Auge gefasst werden dürfen, jedoch nicht zur eigentlichen Zielgruppe der PEIK-Aktivitäten gehören.

Verfügt ein Unternehmen über mehrere Standorte, müssen jene in einem Antrag zusammengefasst werden, die funktional und geografisch zusammengehören, zum Beispiel Produktion und Lagerhaus.

Wir raten dazu, die Zulassungsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Das vermeidet unnötigen Mehraufwand. Die Geschäftsstelle PEIK hilft Ihnen gerne bei Unsicherheiten oder Fragen.

Spezielle Ausschlusskriterien

Ganz ausgeschlossen sind Unternehmen, die von der Befreiung der CO₂-Abgabe oder von der Rückerstattung des Netzzuschlags profitieren. Sie unterliegen nämlich einer gesetzlichen Pflicht zur Optimierung ihres Energieverbrauchs. Anders gesagt: Nur wer sich im freiwilligen Bereich bewegt, darf von der PEIK-Energieberatung profitieren.

Hintergrundinformationen zu zwei wichtigen Ausschlusskriterien

CO₂-Abgabe

Unternehmen können sich von der CO₂-Abgabe befreien lassen, sofern sie

  • eine Tätigkeit nach Anhang 7 der CO₂-Verordnung ausüben und damit 60% der Treibhausgasemissionen verursachen.

  • in den vergangenen zwei Jahren Emissionen von mehr als 100 Tonnen CO₂eq ausweisen.

Netzzuschlag

Unternehmen erhalten eine Rückerstattung des Netzzuschlags, wenn

  • sie eine Zielvereinbarung mit dem Bund haben

  • der Rückerstattungsbetrag mindestens 20'000 Franken pro Jahr beträgt

  • der aktuelle Netzzuschlag 1.5 Rp./kWh beträgt

Die Rückerstattung erfolgt ab 1.33 GWh Stromverbrauch pro Jahr vollumfänglich, wenn die Stromintensität mindestens 10% beträgt. Ab 5% erfolgt nur eine teilweise Rückerstattung. Stromintensität definiert sich als Stromkosten pro Bruttowertschöpfung.

Du findest die relevanten Dokumente zur Rückerstattung des Netzzuschlags hier:

Testfragen

  1. Welche der nachfolgenden Zielgruppen sind nicht zugelassen?

  1. Wie gross ist die anvisierte Zielgruppe der KMU?

  1. Was ist das wichtigste Einschlusskriterium für die Zielgruppe?

Antworten einsenden:

Noch Fragen?

Die Geschäftsstelle PEIK steht bei Fragen zur Schulung jederzeit zur Verfügung: info@peik.ch. Mehr Informationen über PEIK: peik.ch

Kontakt

Bundesamt für Energie (BFE)
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen

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