PEIK Schulung
Teil 9
Die PEIK-Energieberatung
Kommt es nach dem Erstgespräch zu einer PEIK-Energieberatung, muss zuerst eine standardisierte Offerte im Subventionstool erstellt werden. Diese unterbreiten PEIK-Energieberatende dem KMU – entweder eine vorgefertigte Offerte oder ein eigenes Angebot mit dem vorgefertigten Offertenanhang.
Die PEIK-Energieberatung wird von EnergieSchweiz mit 50% unterstützt, jedoch maximal mit CHF 2'500.–
Wichtig zu wissen:
Die Fördermittel zur Energieberatung werden direkt dem/der Energieberater:in ausbezahlt oder auf Wunsch auch dem KMU. Entsprechend muss dies bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden.
Im ersten Fall bedeutet dies:
Im zweiten Fall bedeutet dies:
Eine Auszahlung der Fördermittel an das KMU bedeutet natürlich, dass der gesamte Betrag in Rechnung gestellt wird. In diesem Fall muss in der Offerte und Rechnung auf die Höhe der PEIK-Förderung explizit hingewiesen werden.
Der Output einer PEIK-Energieberatung ist der Energieberatungsbericht. Dieser soll hinsichtlich Technologie, Energieträger und Lieferanten/Anbieter neutral verfasst sein. Zwingend muss ersichtlich sein, welche Einsparungen das Unternehmen nach Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen erzielen kann.
Bei der nachfolgenden PEIK-Umsetzungsbegleitung werden nur jene Massnahmen gefördert, die im Bericht erwähnt sind.
Die Erstellung der Offerte und des Antrags für die Subvention der PEIK-Energieberatung erfolgt auf dem PEIK Subventionstool https://portal-peik.ch/
Mehr Informationen und wertvolle Hilfestellungen für die PEIK-Energieberatung erhältst du in diesem PDF.
Testfragen
Wer erhält die Fördermittel ausbezahlt?
Was ist der erste Schritt zur PEIK-Energieberatung?
Was ist der Output einer PEIK-Energieberatung?
Welche Hilfsmittel nutzen PEIK-Beratende bei der Energieberatung?
Antworten einsenden:
Noch Fragen?
Die Geschäftsstelle PEIK steht bei Fragen zur Schulung jederzeit zur Verfügung: info@peik.ch. Mehr Informationen über PEIK: peik.ch